Unfallverhütung im Atemschutz

Richtlinien und Vorschriften:
~ Richtlinien der Europäischen Union über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/656/EWG)
~ Druckbehälterverordnung
~ Unfallverhütungsvorschriften
~ Merkblätter des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
~ Regeln zur Erläuterung der UVV „Persönliche Schutzausrüstung„
~ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
~ DIN-Normen; z.B. Atemluft für Atemschutzgeräte (DIN 3188)
~ DIN EN-Normen; z.B. Vollmasken (DIN EN 136)
~ allgemeine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln (z.B. Atemschutzmerkblatt GUV 20.14)

UVV – Feuerwehren
§ 27 „Einsatz mit Atemschutzgeräten„
(1) Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
(2) Beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutz-geräten ist dafür zu sorgen, daß eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich in nicht gefährdetem Bereich aufhalten, sichergestellt ist.
(3) Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Rettungstrupp mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen (Ausnahmen: s. FwDV 7).
Durchführungsanweisungen: siehe FwDV 7 „Atemschutz„

Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel
  Im Brandfall
  bei technischer Hilfeleistung in Verbindung mit Gefahrgut
  in Gebäuden, Gruben, Schächten
  bei Aufräum- und Nachlöscharbeiten
  möglichst immer umluftunabhängigen Atemschutz

Voraussetzungen für Atemschutzeinsatz

Körperliche Eignung

  • G26 der Berufsgenossenschaften
  • Alter >18, möglichst < 50
  • keinen Bart
  • oder Kotelette
  • korrigierte Sehschärfe (Maskenbrille)

Fachliche Eignung

  • Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger

Training bzw. Übung

  • regelmäßiges körberliches Training
  • Wiederholungslehrgang

 

Ausrüsten mit Atemschutzgeräten

Sicherungsmaßnahmen gegen fließenden Verkehr
Anlegen außerhalb des Gefahrenbereichs (i.d.R. am Fahrzeug)
Hilfe beim Anlegen des Gerätes in Anspruch nehmen
Maskendichtprüfung
Anschluß des Lungenautomaten durch zweite Person
Funktionsprüfung der Atemschutzgeräte

Vorgehen des Trupps

    Einsatz nur auf Befehl, z. B. zur Rettung/ Unterstützung/Verstärkung
    Truppweise Vorgehen (mind. 2 Mann), ein erfahrener Geräteträger
    Trupp bleibt eine Einheit, immer gemeinsamer Rückzug
    Truppführer ist vor und während des Einsatzes für die Überwachung der Geräte seines Trupps          (Flaschendruck!!) verantwortlich.

    Mindestens 1 Rettungstrupp, an unübersichtlichen Einsatzstellen u.U. 1 Rettungstrupp pro eingesetztem Trupp
Verzicht auf Rettungstrupp möglich, wenn keine Gefährdung des Atemschutztrupps zu erwarten ist.

Sicherung des Trupps

Sicherung i.d.R. durch Schlauchleitung
falls kein Schlauch: z. B. Fangleine
z. B. Verbindungsleute
Funkverbindung (Ausnahmen siehe FwDV

Gefahren beim Vorgehen

Stolpern, Umknicken, mangelnde Trittsicherheit, Absätze, Absturz-/Einsturz-gefahren, schlechte Sicht
=> UVV-Maßnahmen: gebückt, kriechend oder liegend vorgehen;
=> Gefahren besser erkannt
=> bessere Sicht durch Frischluft

Einsatzdauer

Flaschenvorratsdruck (niedrigster Druck)
Rückweg berücksichtigen
Beim Einheitsführer zurückmelden (Registrierung der Trupps und Zeitkontrolle)

Einsatzgrundsätze

für freitragbare Isoliergeräte (umluftunabhängige Atemschutzgeräte)