Richtlinien und Vorschriften:
~ Richtlinien der Europäischen Union über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/656/EWG)
~ Druckbehälterverordnung
~ Unfallverhütungsvorschriften
~ Merkblätter des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
~ Regeln zur Erläuterung der UVV „Persönliche Schutzausrüstung„
~ Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
~ DIN-Normen; z.B. Atemluft für Atemschutzgeräte (DIN 3188)
~ DIN EN-Normen; z.B. Vollmasken (DIN EN 136)
~ allgemeine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln (z.B. Atemschutzmerkblatt GUV 20.14)
UVV – Feuerwehren
§ 27 „Einsatz mit Atemschutzgeräten„
(1) Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
(2) Beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutz-geräten ist dafür zu sorgen, daß eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich in nicht gefährdetem Bereich aufhalten, sichergestellt ist.
(3) Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Rettungstrupp mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen (Ausnahmen: s. FwDV 7).
Durchführungsanweisungen: siehe FwDV 7 „Atemschutz„
Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel
Im Brandfall
bei technischer Hilfeleistung in Verbindung mit Gefahrgut
in Gebäuden, Gruben, Schächten
bei Aufräum- und Nachlöscharbeiten
möglichst immer umluftunabhängigen Atemschutz
Voraussetzungen für Atemschutzeinsatz
Körperliche Eignung
- G26 der Berufsgenossenschaften
- Alter >18, möglichst < 50
- keinen Bart
- oder Kotelette
- korrigierte Sehschärfe (Maskenbrille)
Fachliche Eignung
- Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger
Training bzw. Übung
- regelmäßiges körberliches Training
- Wiederholungslehrgang
Ausrüsten mit Atemschutzgeräten
Sicherungsmaßnahmen gegen fließenden Verkehr
Anlegen außerhalb des Gefahrenbereichs (i.d.R. am Fahrzeug)
Hilfe beim Anlegen des Gerätes in Anspruch nehmen
Maskendichtprüfung
Anschluß des Lungenautomaten durch zweite Person
Funktionsprüfung der Atemschutzgeräte
Vorgehen des Trupps
Einsatz nur auf Befehl, z. B. zur Rettung/ Unterstützung/Verstärkung
Truppweise Vorgehen (mind. 2 Mann), ein erfahrener Geräteträger
Trupp bleibt eine Einheit, immer gemeinsamer Rückzug
Truppführer ist vor und während des Einsatzes für die Überwachung der Geräte seines Trupps (Flaschendruck!!) verantwortlich.
Mindestens 1 Rettungstrupp, an unübersichtlichen Einsatzstellen u.U. 1 Rettungstrupp pro eingesetztem Trupp
Verzicht auf Rettungstrupp möglich, wenn keine Gefährdung des Atemschutztrupps zu erwarten ist.
Sicherung des Trupps
Sicherung i.d.R. durch Schlauchleitung
falls kein Schlauch: z. B. Fangleine
z. B. Verbindungsleute
Funkverbindung (Ausnahmen siehe FwDV
Gefahren beim Vorgehen
Stolpern, Umknicken, mangelnde Trittsicherheit, Absätze, Absturz-/Einsturz-gefahren, schlechte Sicht
=> UVV-Maßnahmen: gebückt, kriechend oder liegend vorgehen;
=> Gefahren besser erkannt
=> bessere Sicht durch Frischluft
Einsatzdauer
Flaschenvorratsdruck (niedrigster Druck)
Rückweg berücksichtigen
Beim Einheitsführer zurückmelden (Registrierung der Trupps und Zeitkontrolle)
Einsatzgrundsätze
für freitragbare Isoliergeräte (umluftunabhängige Atemschutzgeräte)